Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Praxis Lichtstrahl, Overath-Untereschbach,

Rheinisch-Bergischer Kreis, Köln, Bonn, Porz

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Praxis Lichtstrahl Marita Cardué

Heilpraktikerin (Psychotherapie)

Im Ziegelfeld 12

51491 Overath

Telefon: 02204 769169

Internet: www.maritacardue.de

E-Mail: mail@maritacardue.de

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Marita Cardué, Heilpraktikerin für Psychotherapie und dem Klienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsschluss

1. Der Klient wendet sich telefonisch oder schriftlich an Marita Cardué wegen einer Beratung, Therapie oder eines Coaching.

2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn das Erstgespräch stattfindet.

3. Marita Cardué ist nicht verpflichtet, ein Angebot für einen Behandlungsvertrag abzugeben. Das gilt insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, sie die Behandlung in Gewissenskonflikte bringen könnte oder sie die Behandlung aus gesetzlichen Gründen nicht durchführen kann oder darf.

§ 3 Inhalt des Behandlungsvertrages

1. Marita Cardué erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Klienten anwendet.

2. Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Klient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er durch Marita Cardué über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Klient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist Marita Cardué befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entspricht.

3. Es werden von Marita Cardué Methoden angewendet, die nicht immer schulmedizinisch anerkannt und auch nicht immer allgemein erklärbar sind. Ein erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Klient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er das Marita Cardué gegenüber zu erklären.

4. Die Teilnahme an einer Sitzung ist grundsätzlich nur möglich, sofern der Klient nicht an einer akuten körperlichen oder psychischen Erkrankung leidet. Mit der Buchung oder Inanspruchnahme einer Sitzung erklärt der Klient, eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen sichergestellt zu haben, körperlich sowie geistig nicht akut erkrankt zu sein. Akut ansteckend Erkrankte haben trotz Terminvereinbarung keinen Anspruch auf Behandlung.

5. Marita Cardué darf keine Krankschreibungen vornehmen und sie darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

§ 4 Mitwirkung des Klienten

1. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Marita Cardué ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Klient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht wahrheitsgemäß erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.

§ 5 Termine, Vergütung, Absage, Stornierung

1. Marita Cardué hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn das Honorar nicht individuell zwischen Marita Cardué und dem Klienten vereinbart worden ist, gelten die Sätze, die auf der Website stets in der aktuellen Form unter Honorar aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder Verzeichnisse gelten nicht.

2. Das Honorar ist unmittelbar nach jeder Sitzung vom Klienten in bar zu bezahlen. In Ausnahmefällen kann das Honorar nach Absprache auch überwiesen werden.

3.  Bei Seminaren und Workshop sind 50% der Gebühr bei Anmeldung und 50% bei Beginn zu bezahlen.

4. Die Praxis ist als Terminpraxis organisiert. Der vereinbarte Sitzungstermin ist ausschließlich für den Klienten reserviert. Dadurch bleiben ihm Wartezeiten erspart. Sollte der Klient einen gebuchten Sitzungstermin nicht wahrnehmen können, so muss er ihn bis spätestens 48 Stunden (Montag bis Freitag) vor dem eigentlichen Termin absagen oder verschieben.

Bei späterer Absage oder Terminverschiebung wird das Honorar zur Hälfte als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt, da Marita Cardué in diesem Fall den Termin unter Umständen nicht neu vergeben kann und ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.

Bei Nichterscheinen, wird das volle Honorar als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt, da Marita Cardué in diesem Fall den Termin nicht neu vergeben kann und ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.

4. Bei Seminaren und Workshops  fällt bei Absagen eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro bis 7 Tage vorher an. Spätere Absagen müssen voll in Rechnung gestellt werden.

5. Erscheint der Klient zu spät zum vereinbarten Termin wird die Zeit nicht nachgeholt.

6. Für den Erfolg braucht es eine gemeinsame Vertrauensbasis zwischen Klienten und Marita Cardué. Daher haben beide Seiten die Möglichkeit, die erste Sitzung nach 15 Minuten abzubrechen. Es entstehen dann keine Kosten.  Marita Cardué ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird Marita Cardué den Klienten schnellstmöglich benachrichtigen und Ersatztermine anbieten. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten des Klienten.

7. Bei Paketangeboten erfolgt keine Rückerstattung, wenn der Klient Termine nicht alle wahrnimmt.

§ 6 Honorarerstattung durch Dritte

1. Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 5 hier von nicht berührt. Marita Cardué führt eine Direktabrechnung mit Dritten nicht durch.

2. Wenn Marita Cardué dem Klienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Die üblichen Erstattungssätze nach der GebüH gelten nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 5. Der Umfang der Leistungen beschränkt sich nicht auf erstattungsfähige Leistungen.

3. Marita Cardué erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

§ 7 Vertraulichkeit der Behandlung

1. Marita Cardué behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt  Auskünfte über die Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten.

2. Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn Marita Cardué aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

3. Marita Cardué führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen handschriftlich. Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu. Diese kann er auch nicht heraus verlangen.

4. Sofern der Klient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese Marita Cardué kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale in der Handakte befinden.

§ 8 Rechnungsstellung

1. Auf Verlangen erhält der Klient nach Abschluss der gesamten Behandlungsphase eine Rechnung.

§ 9 Meinungsverschiedenheiten

1. Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

§ 11 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist in beiderseitigem Einvernehmen Bergisch Gladbach.

Mit der Vereinbarung eines Termins erkennt der Klient die AGBs der Praxis Lichtstrahl an.

 

Der einfachheitshalber ist im Text die männliche Form gewählt worden. Andere Geschlechter sind selbstverständlich immer miteingeschlossen.

 

Overath überarbeitet im März 2023

Ich habe ein Herz für Sie.

Marita Cardué

 

Heilpraktikerin

(Psychotherapie)

 

Hypnosetherapeutin

 

Coach für Stressmanagement, Persönlichkeitsentwicklung,

Selbstfindung

 

REIKI-Meisterin & Lehrerin

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Kontaktdaten:

 

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51491 Overath-Untereschbach

 

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