Ich führe eine Privatpraxis. Mein Anspruch ist es, auf die Bedürfnisse und Wünsche meiner Klienten
optimal einzugehen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, plane ich für jede Sitzung sehr viel Zeit ein. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine führen nicht nur in meiner Praxis zu Leerlauf, sondern
nehmen auch anderen Klienten die Möglichkeit einen früheren Behandlungstermin bei mir wahrnehmen zu können.
Bei Terminen
die nicht mindestens zwei Tage vorher abgesagt werden, berechne ich ein Ausfallhonorar von 100%. Terminänderung können bis zwei Tage vor dem Termin vereinbart werden. Ich bitte um Ihr Verständnis für meine Vorgehensweise, da meine Termine begrenzt sind und diese nur in den seltensten Fällen kurzfristig weitervergeben werden können.
Bei Seminaren
berechne ich im Falle des Rücktritts später als 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn das volle Honorar, da ich vor einem Seminar schon einen hohen Zeitaufwand und Materialkosten habe. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rücktrittserklärung in der Praxis. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch aus Krankheitsgründen bei einer Absage kürzer als 7 Tage das volle Honorar berechnet werden muss. In diesem Fall kann jedoch ein Ersatztermin vereinbart werden. Es besteht aber meinerseits keine Verpflichtung dazu. Sollte die Durchführung eines Seminars von meiner Seite aus nicht stattfinden können, kann eine Veranstaltung abgesagt werden. Bereits bezahlte Honorare werden umgehend erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
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