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Mir ist es ein Anliegen, dass es auch Menschen mit geringem Einkommen, z.B. Auszubildende, Studenten, Bezieher von Arbeitslosengeld 2 (ALG II / Hartz IV) möglich ist meine professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, deshalb biete ich Therapieplätze zum Soziales Honorar an. Bitte fragen Sie mich bei Interesse nach den entsprechenden Konditionen und der terminlichen Verfügbarkeit. Als Nachweis kann ein Sozialpass, Tafel-Ausweis oder Wohngeldbescheid vorgelegt werden. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
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